AGB
Rabor, Alberto Keller, Wagen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich/Angebot
Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (nachfolgend «AGB»), regeln die Rechte
und Pflichten zwischen der Rabor und deren Kunden. Soweit von den Vertragsparteien
keine Individuellen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB für alle
Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz, insbesondere für den Verkauf elektrischer
Maschinen und Geräten sowie Handwerkzeug an den professionellen Handwerker/Endkunden.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der
Rabor Geschäftsbeziehungen pflegt.
Preise/Zahlungskonditionen
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Sämtliche von
Der Rabor publizierten Preise können jederzeit geändert bzw. angepasst werden.
Verbindlich sind die bei der Auftragserfassung gültigen Preise. Die Preise auf Offerten sind
während 30 Kalendertagen verbindlich und verstehen sich immer für den gesamten Bezug einer
Anfrage. Telefonische Auskünfte haben Gültigkeit, nur sofern sie schriftlich bestätigt sind.
Angegebene Preise sind netto und verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und ohne jeden
Rabatt. Die Mehrwertsteuer wird jeweils auf der Rechnung ausgewiesen. Alle Preise werden
ausschliesslich in CHF angegeben. (WIR-Anteil auf Anfrage.)
Die Rechnungen der Rabor sind mit Skonto von 2% innert 10 Tagen oder netto innert
30 Tagen ohne weiteres zur Zahlung fällig. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Die Rabor
behält sich das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Kommt der Kunde
seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, ist die Rabor berechtigt, weitere
Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder
sichergestellt sind. Die Rabor kann ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von
fünf Prozent verlangen sowie eine Pauschale für Umtriebsgebühren erheben.
Frachtkosten/Porto
Wir verzichten auf Verpackungskosten und Kleinmengenzuschlag.
DPD
bis CHF 250.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg CHF 9.– / Post-Priority + 2.–
ab CHF 251.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg Franko Lieferung
Camion
ab 31 Kg Gewicht werden die effektiven Transportkosten verrechnet.
Lieferfrist
Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche
schriftliche Zusicherung nur als Richtwert zu betrachten. Die Angaben eines Liefertermins erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Die Rabor übernimmt keine Haftung für allfällige durch Lieferverzögerung entstandene
Schäden oder Spesen. Sollte sich eine Lieferung über einen von der Rabor festgelegten
Liefertermin hinaus verzögern, kann der Kunde von Aufträgen oder Rückständen zurücktreten,
wenn schriftliche auf die Überschreitung des Liefertermins hingewiesen wird und eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung ungenutzt abgelaufen ist.
Lieferung/Prüfung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Mit der
Übergabe der Ware an den Transporteur geht Nutzen und Gefahr von der Rabor auf den
Kunden über. Express-Zuschläge und Sonderleistungen betreffend Lieferung werden vom
Kunden getragen.
Der Kunde hat die ausgelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrheit zu
prüfen. Allfällige Mängel sind der Rabor unmittelbar nach Entdeckung, spätestens aber
innerhalb einer Kalenderwoche nach Ablieferung, schriftlich zu melden. Allfällige Transportschäden
sind unbedingt auf dem unterzeichnenden Lieferschein des Spediteurs bzw. DPD/Post zu vermerken
und unverzüglich der Rabor zu melden. Versäumt der Kunde die Anzeige, so gilt
die gelieferte Ware als genehmigt.
Eigentumsvorbehalt
Die Rabor ist berechtigt, das Eigentum der Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen
zu lassen. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von
der Rabor gelieferte Ware in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle
üblichen Risiken zu versichern.
Rücksendungen
Rücksendungen von Waren werden ausschliesslich nach vorheriger, schriftlicher Absprache
akzeptiert. Eine Kopie der Orginal-Rechnung muss der Rücksendung beiliegen. Rücksendungen
mit einem Warenwert unter CHF 20.–. sowie Ware mit einem Rechnungsdatum älter als
6 Monate, können nicht gutgeschrieben werden. Als Wiedereinlagerungs-Kosten werden in jedem
Fall fünf Prozent des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Für beschädigte oder fehlende
Orginalverpackungen werden in jedem Fall zusätzlich zehn Prozent des Rechnungsbetrages
in Abzug gebracht, da die Ware als gebraucht gilt. Sonderanfertigungen bzw. Waren die nicht –
oder nicht mehr – im aktuellen Verkaufssortiment sind, können nicht zurück genommen werden.
Die Rabor verpflichtet sich gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und
die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), diese Geräte zurückzunehmen
und umweltgerecht zu entsorgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Gewährleistung
Die Rabor verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in guter Qualität.
Die Rabor gewährt auf Maschinen und Geräte 24 Monate Garantie ab Lieferdatum
von der Rabor an den Kunden. Ein Garantieanspruch besteht ausschliesslich bei
Vorweisung eines korrekt ausgefüllten Garantiescheins oder des ursprünglichen Verkaufs-
beleg. Der Garantieanspruch bedingt, dass die Ware in Übereinstimmung mit der
Bedienungsanleitung korrekt verwendet und gepflegt wurde.
Garantieleistungen werden durch uns kostenlos erbracht. Garantieansprüche können nur
geltend gemacht werden mit der Rücksendung der Ware und einer Beschreibung der
Beanstandung. Der Stundenansatz für Reparaturen ausserhalb der Garantie beträgt CHF 100.–
Gewährleistung
Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile die einem gebrauchsbedingten
oder sonstigem Verschleiss unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Garantie sind
Mängel, die auf unsachgemässe Handhabung, Überlastung usw. zurückzuführen sind.
Keine Garantie gewährt die Rabor auf allfällige Zubehör-Teile, ebenso auf die
damit ausgeführten Arbeiten.
Defekte Maschinen oder Geräte werden nicht ersetzt, sondern fachgerecht repariert.
Im Umfang der Garantieleistung besteht kein Anspruch auf Ersatz-Maschinen oder Geräte.
Bei teilweise oder komplett zerlegten Maschinen oder Geräten entfällt die Garantie.
Ebenfalls entfällt die Garantie bei Eingriffen durch Drittparteien die nicht von der
Rabor autorisiert wurden. Sämtliche Transportkosten gehen bei Garantie- und
Reparaturarbeiten zu Lasten des Kunden. Defekte oder Schäden an Maschinen oder
Geräten werden gegen Kostenerstattung behoben, auf Wunsch gegen Kostenvoranschlag.
Haftung
Die Haftung für Ansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Folgeschaden,
entgangenem Gewinn oder aus anderen Rechtsgründen irgendwelcher Art gegen die
Rabor und ihren Hilfspersonal ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Generell
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen den Parteien
geschlossenen Vertrages als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht das
ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind
sinngerecht durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzten, welche dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommt.
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Gesellschaft. Der Vertrag untersteht dem
Schweizer Recht. Soweit nicht diese AGB oder der zwischen den Parteien geschlossene
Vertrag vorgehen, kommen die schweizerischen Gesetze, insbesondere das OR zur Anwendung.
Geschäftsleitung der Rabor, Alberto Keller
Wagen/SG, Juli 2018