Preise / Zahlungskonditionen

Preise/Zahlungskonditionen

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Sämtliche von
Der Rabor publizierten Preise können jederzeit geändert bzw. angepasst werden.
Verbindlich sind die bei der Auftragserfassung gültigen Preise. Die Preise auf Offerten sind
während 30 Kalendertagen verbindlich und verstehen sich immer für den gesamten Bezug einer
Anfrage. Telefonische Auskünfte haben Gültigkeit, nur sofern sie schriftlich bestätigt sind.
Angegebene Preise sind netto und verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und ohne jeden
Rabatt. Die Mehrwertsteuer wird jeweils auf der Rechnung ausgewiesen. Alle Preise werden
ausschliesslich in CHF angegeben. (WIR-Anteil auf Anfrage.)
Die Rechnungen der Rabor sind mit Skonto von 2% innert 10 Tagen oder netto innert
30 Tagen ohne weiteres zur Zahlung fällig. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Die Rabor
behält sich das Recht vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Kommt der Kunde
seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, ist die Rabor berechtigt, weitere
Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder
sichergestellt sind. Die Rabor kann ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von
fünf Prozent verlangen sowie eine Pauschale für Umtriebsgebühren erheben.

Frachtkosten/Porto

Wir verzichten auf Verpackungskosten und Kleinmengenzuschlag.

DPD bis CHF 300.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg CHF 12.-
ab CHF 301.– Warenwert bis Gewicht 31 Kg Franko Lieferung

Camion ab 31 Kg Gewicht werden die effektiven Transportkosten verrechnet.

Lieferfrist

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche
schriftliche Zusicherung nur als Richtwert zu betrachten. Die Angaben eines Liefertermins erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Die Rabor übernimmt keine Haftung für allfällige durch Lieferverzögerung entstandene
Schäden oder Spesen. Sollte sich eine Lieferung über einen von der Rabor festgelegten
Liefertermin hinaus verzögern, kann der Kunde von Aufträgen oder Rückständen zurücktreten,
wenn schriftliche auf die Überschreitung des Liefertermins hingewiesen wird und eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung ungenutzt abgelaufen ist.

Lieferung/Prüfung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Mit der
Übergabe der Ware an den Transporteur geht Nutzen und Gefahr von der Rabor auf den
Kunden über. Express-Zuschläge und Sonderleistungen betreffend Lieferung werden vom
Kunden getragen.
Der Kunde hat die ausgelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrheit zu
prüfen. Allfällige Mängel sind der Rabor unmittelbar nach Entdeckung, spätestens aber
innerhalb einer Kalenderwoche nach Ablieferung, schriftlich zu melden. Allfällige Transportschäden
sind unbedingt auf dem unterzeichnenden Lieferschein des Spediteurs bzw. DPD/Post zu vermerken
und unverzüglich der Rabor zu melden. Versäumt der Kunde die Anzeige, so gilt
die gelieferte Ware als genehmigt.

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